Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link |
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Heimatausweis - bestellen Wer sich in einer anderen Gemeinde zum Wochenaufenthalt anmelden will, benötigt einen Heimatausweis (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt). Dieser wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Bestellungen sind schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an die Einwohnerkontrolle zu richten.
| Onlineformular Bestellung Heimatausweis | |
Pass und Identitätskarte Informationen erhalten Sie unter: Identitätskarte und Pass | Identitätskarte und Pass | |
Heimatausweis - verlängern Wer sich in einer anderen Gemeinde zum Wochenaufenthalt anmelden will, benötigt einen Heimatausweis (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt). Dieser wird durch die Wohnsitzgemeinde ausgestellt. | Onlineformular Bestellung Heimatausweis | |
Hundetaxe Für jeden gehaltenen Hund, der per Stichdatum 1. August über sechs Monate alt ist, wird eine jährliche Abgabe erhoben. Diese beträgt pro Jahr und Hund CHF 80.00. Die Hundetaxen werden im August für das laufende Jahr mit Rechnung eingezogen.
Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verantwortlich, dass ihre Hunde mit einem Microchip versehen und im Register AMICUS erfasst sind. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter können sich bei der Gemeindeverwaltung melden, um in der Datenbank AMICUS registriert zu werden und erhalten danach ihre eigenen Login-Daten. Die Gemeindeverwaltung ist ausserdem für alle Adressänderungen der Hundebesitzer verantwortlich.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Vierbeiner. Für zusätzliche Informationen oder Hinweise sind wir gerne für Sie da. | Hundeabmeldung Hundeanmeldung | Onlineformular An-/Abmeldung Veterinärwesen, Volkswirtschaftsdirektion Kanton Bern |
Pilzkontrolle Achtung: Infolge Bauarbeiten beim Schulhaus Mösli findet die Pilzkontrolle ab 24. September bis 30. Oktober 2022 neu im Schulhaus Bernstrasse, Bernstrasse 60, Ostermundigen statt.
Die Gemeinden Vechigen, Bolligen, Ittigen und Ostermundigen die Pilzkontrolle gemeinsam durch. Ab anfangs August bis Ende Oktober, jeweils Samstag und Sonntag von 18.00 bis 19.00 Uhr, können Sie die gesammelten Pilze von den Pilzkontrolleuren im Schulhaus Mösli, Kilchgrundstrasse 25 in 3072 Ostermundigen überprüfen lassen. Die Kontrolle ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Vechigen kostenlos. Weitere Informationen unter www.ostermundigen.ch/Verwaltung/öffentlicheSicherheit/zentraleDienste/Pilzkontrolle.
| Website der Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane | |
Feuerungskontrolle Gut gewartete Heizungsanlagen schonen die Umwelt und das eigene Budget. Von Gesetzes wegen müssen Feuerungsanlagen alle zwei Jahre kontrolliert werden. Wenn die Anlage die lufthygienischen und energetischen Grenzwerte deutlich unterschreitet und ein gutes Langzeitverhalten aufweist, kann der Kontrollrhythmus auf vier Jahre verlängert werden.
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Baugesuche Ob für ein Bauvorhaben eine Bewilligung erforderlich ist, lässt sich anhand der Bestimmungen im kantonalen Baugesetz (Art. 1a und b) und im kantonalen Baubewilligungsdekret (Art. 4 bis 7) feststellen. Im Zweifelsfall erteilt die Bauabteilung gerne Auskunft. Reichen Sie Ihr Baugesuch einfach und bequem online ein - ab 1. März 2022 können wir Ihr Baugesuch aufgrund kantonaler Bestimmungen nur noch elektronisch entgegen nehmen. Das Ausfüllen funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen sind von Gesetzes wegen zudem weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben bei der Bauabteilung Vechigen einzureichen. Beilagen:
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Gesuchsunterlagen in Papierform auf der Bauabteilung eingegangen sind. Der Bauentscheid wird weiterhin per Post eröffnet. Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe unter www.be.ch/ebau. Unter folgenden Link finden Gesuchstellende ein Testsystem und weitere Informationen rund um das elektronische Baubewilligungsverfahren eBau: Für Fragen steht Ihnen das Team der Bauabteilung Vechigen gerne zur Verfügung. | Ausnahmegesuch Zustimmungserklärung Kleine Baubewilligung | |
Quellensteuer | Link Kantonale Steuerverwaltung "Quellensteuer" | |
Finanzstrategie Finanzstrategie der Gemeinde Vechigen
| Finanzstrategie | |
Steuererlass Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. Massgebend für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person. Diese ergeben sich aus einem Monatsbudget, welches direkt auf dem offiziellen Formular auszufüllen ist. Das Erlassgesuch ist schriftlich – mit dem amtlichen Formular – bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese prüft das Erlassgesuch und entscheidet abschliessend über die Gemeindesteuern. Über die Kantonssteuern und die direkte Bundessteuer entscheidet die kantonale Steuerverwaltung auf der Basis des gleichen Gesuches. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern. | /wAssets/docs/verwaltung/Formular-Erlassgesuch.pdf | |
Strafregisterauszug Der Strafregisterauszug kann im Internet oder am Postschalter bestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz. | www.ch.ch | |
Wohnsitzbescheinigung - bestellen Die Wohnsitzbescheinigung enthält neben den Personalien des Bestellers die Daten des Zuzuges in die Gemeinde und des Wegzuges aus der Gemeinde. | Onlineformular Bestellung Wohnsitzbescheinigung | |
Parkkarte P+R Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vechigen haben Anspruch auf eine Parkkarte. Diese ist gültig für das Park & Ride Boll (Parkplatz hinter dem alten Landi-Gebäude beim Dorfzentrum). Nicht gültig ist sie bei der RBS-Station und in der blauen Zone Dorfzentrum.
Die Parkkarte müssen Sie persönlich unter Vorweisung des Fahrzeugausweises sowie eines persönlichen Ausweises auf der Präsidialabteilung beantragen.
Beim Wegzug aus der Gemeinde ist die Parkkarte wieder abzugeben. | Gesuch für Parkkarte P+R | |
Einbürgerung; ordentliche Sie leben bereits seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz. Sie fühlen sich in der Schweiz zu Hause, Sie gehören dazu, Sie sind ein Teil unserer Gesellschaft. Dann steht Ihnen allenfalls die Möglichkeit zur ordentlichen Einbürgerung in der Schweiz offen. Die Gesuchsformulare können Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung über den Onlineschalter oder per E-Mail bestellen Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Verfahrensablauf finden Sie hier. | Bestellung Gesuchsformular ordentliche Einbürgerung Informationen zur Einbürgerung (Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Bern) | |
Datensperre Gestützt auf das Kantonale Datenschutzgesetz kann jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Das Gesuch um Datensperrung kann bei der Einwohnerkontrolle eingereicht werden. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind. Die Bekanntgabe ist trotz Sperre zulässig wenn die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt. | Datensperre Gesuchsformular | |
Elementarschäden Erhebung von Elementarschäden Kontaktperson: | Elementärschäden | |
Anmeldung / Zuzug Eine Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde Vechigen muss innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug erfolgen. Falls Sie sich bei Ihrer Wegzugsgemeinde per eUmzug abgemeldet haben, sind Ihre Daten bereits bei uns eingetroffen. Sie müssen sich nicht mehr persönlich am Schalter melden.
Schweizerinnen und Schweizer
Ausländische Staatsangehörige
Diese Unterlagen werden bei einem Zuzug über eUmzug ebenfalls benötigt. Sie erhalten nach dem Zuzug eine E-Mail.
Heimatschein / Niederlassungsausweis
Wichtigste Infomationen beim Kantonswechsel | Weitere Informationen zum eUmzug | |
Gastgewerbe Das kantonale Gastgewerbegesetz (GGG) und die Gastgewerbeverordnung (GGV) regeln die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Formulare | Festwirtschaftsbewilligung, Hinweis für Getränkekarte Meldungen_Checkliste Lottos und Tombolas Weisung der Gebäudeversicherung - Bestimmungen für Nebenbauten mit einer Grundfläche bis 20m2 Weisung der Gebäudeversicherung - Temporäre Veranstaltungen | Rechtliche Grundlagen Lottos und Tombolas Regierungsstatthalteramt, Formulare und Merkblätter |
Betreibungsregisterauszug Für das Ausstellen von Betreibungsregisterauszügen ist folgende Amtsstelle zuständig: | https://www.baka.dij.be.ch/de/start/Auszug-bestellen.html | |
Identitätskarte und Pass Pässe und Identitätskarten sind in einem der sieben kantonalen Ausweiszentren zu beantragen. Für die Vorsprache im Ausweiszentrum ist vorgängig ein Termin zu vereinbaren (Tel. 031 635 40 00 oder per Internet). Bei der Reservation erfahren Sie, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Kinder und unmündige Personen sind durch die sorgeberechtigte Person resp. den Vormund zu begleiten.
Provisorische Pässe können direkt im Ausweiszentrum Bern beantragt werden. Der Ausweis wird noch am selben Tag ausgestellt.
Kontakt: 031 635 40 00 | www.schweizerpass.ch | |
Märkte Wochenmarkt Grosser Dorfmärit | ||
Wochenaufenthalt Wer für länger als drei Monate in die Gemeinde einzieht, ohne die Voraussetzungen der Niederlassung zu erfüllen, meldet sich zum Aufenthalt an. Aufenthalter haben einen Heimatausweis bei der Einwohnerkontrolle zu hinterlegen und erhalten als Bestätigung einen Aufenthaltsausweis. | Onlineformular Bestellung Heimatausweis | |
Energie, Windenergie, Energieberatung Energieberatung Bern-Mittelland
Energiesparrechner und Fördermittelauskunft
Weitere Links | Richtlinien "Bewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien" | |
Feuerwehr-Pflichtersatzabgabe Feuerwehrdienstpflichtig sind alle in der Gemeinde niedergelassenen Frauen und Männer, inklusive Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die Finanzverwaltung. | Feuerwehr-Reglement | |
Mütter- und Väterberatung Das kostenlose Beratungsangebot der Mütter- und Väterberatung rund um Gesundheit, Entwicklung und Erziehung richtet sich an Familien mit Kindern ab Geburt bis zum vollendeten 5. Lebensjahr. Mehr zu den verschiedenen Beratungsangeboten in unserer Gemeinde oder in der Nähe finden Sie unter www.mvb-be.ch. Telefon 031 552 16 16 | www.mvb-be.ch | |
Belastungswerte Formular: Selbstdekleration Belastungswerte | Selbstdeklaration Belastungswerte | |
Tagesfamilienverein Der Tagesfamilienverein Worb vermittelt und betreut Tageseltern sowie abgebende Erziehungsberechtigte für unsere Gemeinde. Vermittlerin | www.tev-worb.ch | |
Schutzraumkontrolle Antrag um Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds Die Kosten im Zusammenhang mit der Mängelbehebung bei Lüftungs- und Ventilationsaggregaten werden auf Gesuch hin zurück erstattet. | ||
Spitex Spitex oberes Worblental, die öffentliche non-profit Organisation für die Gemeinden Stettlen, Vechigen und Worb, unterstützt Sie beim selbstbestimmten Leben und Wohnen zu Hause. Falls Sie Hilfe, Pflege, Behandlung, Betreuung oder Beratung brauchen, helfen wir Ihnen mit unseren Dienstleistungen. Wir sind für Sie 7 Tage in der Woche von 06.00 bis 23.00 Uhr unterwegs. An Werktagen erreichen Sie uns telefonisch von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Für Pflegenotfälle sind wir 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Telefonbeantworter gibt Ihnen nähere Auskunft. | www.spitex-worblental.ch | |
Wasserqualität Seit dem 1. Januar 2008 sind Trinkwasserversorgungen und Besitzer eigener Quellen verpflichtet, im Rahmen der Selbstkontrolle gemäss Art. 23 des Lebensmittelgesetzes eigene Untersuchungen durchzuführen. Im Rahmen der Selbstkontrolle, resp. der Eigenverantwortung untersucht das kantonale Labor Trinkwasser auf die mikrobiologische und chemische Beschaffenheit. Die Wasserhärte beträgt in Vechigen zwischen 15.2 und 30.5° fH (französische Härtegrade). Das Wasser kann als mittelhart bis hart bezeichnet werden. Weil die Wasserhärte innerhalb des Gemeindegebietes sehr unterschiedlich ist, bitten wir Sie, die genaueren Werte bei der Bauabteilung anzufragen. Informationen zur Wasserqualität im oberen Gemeindegebiet finden sie hier: Wasserversorgung Utzigen | Chlorothalonil Untersuchungsbericht WVRB Druckzonen-Plan inkl. Härtegrad | |
Ueberzeitbewilligung im Gastgewerbe Schliessungszeit Einzelüberzeitbewilligungen Spätestens zum ordentlichen Wirtschaftsschluss muss das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Buffet aufliegen. Anderntags ist die ausgefüllte Bewilligung ohne Verzug dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zuzustellen. Regierungsstatthalteramt: Tel. 031635 94 26 Generelle Überzeit Ausnahmen | Gastgewerbe, Kanton Bern | |
Grundstückprotokoll - bestellen Für jedes Grundstück wird auf der Finanzabteilung ein Protokoll geführt. Die Eigentümer/innen bzw. Nutzniesser/innen können die Grundstückprotokolle einsehen oder Kopien gegen eine Gebühr von Fr. 1.— pro Kopie anfordern. | Bestellung Grundstücksprotokoll des Eigentümers | |
Finanzplan Der Finanzplan wird mindestens einmal jährlich angepasst. Er ist ein wichtiges Führungsmittel für den Gemeinderat. Das Ergebnis gibt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Erfolgsrechnung, der Investitionstätigkeit, des Kapitalflusses und der Bilanz. Dazu vermittelt er die Tragbarkeit für die Gemeindefinanzen und die Auswirkungen der Investitionstätigkeit. Er zeigt die voraussichtliche Entwicklung der nächsten fünf Jahre. | Finanzplan 2025 - 2029 | |
Jahresrechnung Die Gemeinderechnung ist der Rechenschaftsbericht des Gemeinderates an den Souverän. Darin werden die effektiven Aufwendungen und Erträge den budgetierten Posten gegenübergestellt. Die nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Kontenrahmen abgefasste Jahresrechnung wird der Gemeindeversammlung in der Regel im Juni zur Kenntnis gebracht. | Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023 | |
Lichtraumprofil Nach Art. 83 des kantonalen Strassengesetzes vom 4.6.08 ist der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 Metern freizuhalten. | /wAssets/docs/verwaltung/Lichtraumprofil_Merkblatt.pdf | |
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern Nach Art. 83 des kantonalen Strassengesetzes vom 4.6.08 ist der Raum über der Fahrbahn von öffentlichen Strassen einschliesslich des Raums seitlich zum Fahrbahnrand bis auf eine Höhe von mindestens 4.5 Metern freizuhalten. | Grafik Lichtraumprofil | |
Budget Das von der Gemeindeversammlung genehmigte Budget ist die Ermächtigung der Stimmbürger an die Exekutive, während einem Jahr Ausgaben bis zu einer bestimmten Höhe und für einen bestimmten Zweck zu tätigen sowie die Schätzung der Einnahmen. Dabei handelt es sich um eine Zusammenstellung der jährlichen Aufwand- und Ertragsposten. Er ist verbindlich und wird in der Regel in der Dezember-Gemeindeversammlung traktandiert. | Budget 2024 Budget 2025 | |
Gewerbeverzeichnis, Anmeldung Die Gemeinde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, ein Gewerbeverzeichnis zu führen. Sämtliche Gewerbebetriebe und Selbständigerwerbende in der Gemeinde Vechigen werden in einem Verzeichnis, welches auch auf der Website www.vechigen.ch eingesehen werden kann, geführt. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie uns allfällige Änderungen zum Betrieb resp. zu ihrem Berufsstand als Selbstständigerwerbende melden, damit wir das Verzeichnis so aktuell wie möglich halten können.
| Aufnahmeformular Gewerbeverzeichnis | https://www.vechigen.ch/de/unternehmensverzeichnis/index.php |
Feuerwehr Vechigen Eigene Website der Feuerwehr Vechigen | Alarmierung | http://www.vechigen.ch/feuerwehr |
Gesuch um einen Gemeindebeitrag an den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln Eltern können bei der Gemeinde ein Gesuch um einen Gemeindebeitrag an den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln stellen. Grundlage bildet das Reglement über das Schul- und Kindergartenwesen, Anhang II (Richtlinien für Schulwege und Transporte). Berechtigt sind grundsätzlich Kinder, welche einen unzumutbaren Weg zur nächsten öV-Haltestelle haben. | ||
Schule Vechigen, Infobüchlein Infobüchlein Schule Vechigen | ||
Hornissen und Wespen Die Feuewehr Vechigen leistet ab 01.01.2024 keine Einsätze mehr zur Insektenbekämpfung. Weitere Informationen und Fachstellen / Kontakte finden Sie im Informationsschreiben. | Insektenbekämpfung_Information Feuerwehr Vechigen | |
Ruf-Bus Vechigen Der Ruf-Bus transportiert im Auftrag der Gemeinde, tags oder abends Vechiger BürgerInnen von zu Hause bis zum gewünschten Domizil (z.B. Bahnhof/Haltestelle) und umgekehrt. | Ruf-Bus | |
Schul- und Gemeindebibliothek | /wAssets/docs/bildung/Broschuere-Schul-und-Gemeindebibliothek.pdf | |
Rotkreuz-Fahrdienst Das Schweizerische Rote Kreuz Bern-Mittelland engagiert sich seit rund 50 Jahren im Fahrdienst. Dieser basiert auf dem Wunsch die Lebensqualität von Personen mit reduzierter Mobilität zu verbessern und ihre Gesundheit zu erhalten. Unsere Gemeinde unterstützt den Rotkreuz-Fahrdienst. Dank dieser Partnerschaft profitieren die Fahrgäste vom subventionierten Tarif. > Sie möchten den Fahrdienst nutzen Von Tür zu Tür Sie müssen zum Arzt, zur Therapie, wollen zu einem Familienfest oder zum Einkaufen? Möchten einen Ausflug machen, ein Konzert besuchen oder in die Ferien fahren? Eine/n Fahrerin/Fahrer aus Ihrer Region holt Sie zuhause ab, begleitet Sie, wartet auf Wunsch bei Terminen und bringt Sie wohlbehalten wieder zurück. Anmeldung: Direkt beim SRK Bern-Mittelland Telefon 031 384 02 10 / per E-Mail fahrdienst-mittelland@srk-bern.ch Öffnungszeiten für Beratung: Montag bis Freitag 08.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr
> Sie möchten den Fahrdienst mit Ihrem Engagement unterstützen Von Mensch zu Mensch Der Rotkreuz-Fahrdienst Bern-Mittelland ist auf der Suche nach freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer. Wenn Sie soziale Verantwortung für Ihre Mitmenschen übernehmen möchten, engagieren Sie sich nach Ihrer individuellen Verfügbarkeit beim Fahrdienst. Anmeldung: Direkt beim SRK Bern-Mittelland Telefon 031 384 02 00 / per E-Mail fahrdienst-mittelland@srk-bern.ch | Rotkreuz Fahrdienst | |
Betreuungsgutschein Das Gesuch für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen kann ab sofort gestellt werden www.kibon.ch Mehr Informationen finden Sie unter dem Familienportal | /wAssets/docs/aktuelles/Flyer_Info_Betreuungsgutscheine-vereinfacht.pdf | |
Lottos, Tombolas und Geldspiele Das kantonale Geldspielgesetz (KGSG) und die kantonale Geldspielverordnung (KGSV) regeln die Zulässigkeit von Gross- und Kleinspielen, die Bewilligung und Aufsicht, die Abgaben und die Mittelverwendung von Erträgen aus den Geldspielen sowie das Verfahren und die Modalitäten zur Durchführung von Kleinspielen. Per 1. Januar 2021 sind die verschiednen Änderungen in Kraft getreten: Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 2011 Bern, zu richten. Das Gesuch ist online spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung einzureichen. Formulare
| Bewilligungen / Meldungen | |
Näherbaurecht | /wAssets/docs/verwaltung/7.0-Naeherbaurecht.pdf | |
Todesfall - was ist zu tun? Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Das folgende "Merkblatt Todesfall" enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung, Gestaltung der Grabmale und Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern. | /wAssets/docs/leben-in-vechigen/Soziales/Formular-Meldung-Todesfall.pdf /wAssets/docs/leben-in-vechigen/Soziales/Gesuch-um-Beisetzung-Auswaertiger.pdf /wAssets/docs/leben-in-vechigen/Soziales/Merkblatt-Todesfall.pdf | |
Notfalltreffpunkt Für den Fall, dass die Gemeinde Vechigen von einer Katastrophe oder Notlage betroffen ist, erhält die Bevölkerung am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation vor Ort. Wird Hilfe benötigt oder können Bürgerinnen und Bürger selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Drehscheibe. Der Notfalltreffpunkt befindet sich im Saalprovisorium der Oberstufenschule Vechigen, Bernstrasse 42, 3067 Boll. Wenn der Notfalltreffpunkt in Betrieb genommen wird, erfährt die Bevölkerung dies via Radio und über die App Alertswiss. Im Ereignisfall ist der Standort mit einer Fahne markiert.
Die persönliche Vorsorge der Bevölkerung Informationen zum notwendigen Notvorrat finden Sie über folgenden Link.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://www.notfalltreffpunkt.ch | /wAssets/docs/verwaltung/Standort-Notfalltreffpunkt.pdf | |
KulturLegi Ab 1. Januar 2024 wird sich die Gemeinde Vechigen an der KulturLegi beteiligen. Diese fördert die Integration von armutsbetroffenen Menschen in die Gesellschaft und verhindert soziale Isolation. Familien und Allein-stehenden mit einem geringen verfügbaren Einkommen wird die Möglichkeit gegeben, durch vergünstigte Angebote, trotz finanzieller Notlage, am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen.
Für Menschen mit kleinem Budget
Personen, welche über keine der oben genannten Bestätigungen verfügen, können sich an die Geschäftsstelle der KulturLegi wenden. Die Bezugsberechtigung wird individuell und vertraulich geprüft.
Günstig zu Freizeit, Kultur, Sport und Bildung
KulturLegi ist für Sie im ersten Jahr gratis | https://www.kulturlegi.ch |
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
E-Mail
Öffnungszeiten
Montag
08:30 - 11:30
14:00 - 18:00
Dienstag
08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
Mittwoch
08:30 - 11:30
14:00 - 17:00
Donnerstag
geschlossen
Freitag
08:30 - 11:30
14:00 - 16:00
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