Schliessungszeit
Im Kanton Bern sind Gastwirtschaften von 00.30 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Es können vorübergehende oder dauernde Ausnahmen der Polizeistunde bewilligt werden.
Einzelüberzeitbewilligungen
Längere Öffnungszeiten können maximal bis 03.30 Uhr des folgenden Tages bewilligt werden. Pro Jahr können 24 Verlängerungen für frei wählbare Anlässe beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland bezogen werden. Sie sind im Voraus zu bezahlen, sind für das Kalenderjahr gültig und verfallen per 31. Dezember. Einzelüberzeitbewilligungen sind nicht auf einen anderen Betrieb übertragbar.
Spätestens zum ordentlichen Wirtschaftsschluss muss das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular beim Buffet aufliegen. Anderntags ist die ausgefüllte Bewilligung ohne Verzug dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zuzustellen.
Regierungsstatthalteramt: Tel. 031635 94 26
Generelle Überzeit
Generelle Überzeitbewilligungen oder die Erweiterung einer generellen Überzeit wird im Baubewilligungsverfahren zugesichert. Die nötigen Gesuchsformulare können bei der Präsidialabteilung der Gemeinde Vechigen bezogen und später auch wieder dort eingereicht werden.
Permanente Überzeitbewilligungen können nur erteilt oder erweitert werden, wenn die Nachtruhe und die öffentliche Ordnung nicht beeinträchtigt werden. Die verantwortliche Person muss einen anerkannten Fähigkeitsausweis besitzen.
Ausnahmen
Keine Überzeitbewilligung ist erforderlich für Freinächte, die Bewirtung von Gästen, die im gleichen Betrieb beherbergt werden, nicht öffentliche Anlässe in Lokalen mit Betriebsbewilligung "E", Familienanlässe wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, zu denen die Gäste persönlich eingeladen werden und die Konsumation nicht bezahlen müssen.