Der schulzahnärztliche Dienst beginnt im Kindergarten und hat zum Ziel, die Kinder an eine nachhaltige Pflege der Zähne heranzuführen.
Die Organisation des schulzahnärztlichen Dienstes sowie die Ausrichtung von Behandlungs-kostenbeiträgen ist im Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst geregelt.
Die Geltendmachung eines Behandlungskostenbeitrages erfolgt auf schriftliches Gesuch hin. Das Gesuchsformular für einen Gemeindebeitrag ist erhältlich im Büro des Sozialdienstes Stettlen-Vechigen. Das Gesuch ist ebenfalls beim Sekretariat des Sozialdienstes einzureichen. Aufgrund des steuerbaren Einkommens, des Vermögens und der Kinderzahl wird die Höhe des Gemeindebeitrages festgelegt.
Kontakt
Sozialdienst Stettlen-Vechigen
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel. 031 838 00 50
Untersuchung
Die jährlich einmal stattfindende Untersuchung ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch und unentgeltlich. Der schulzahnärztliche Dienst erfasst alle Kinder, die in der Gemeinde einen Kindergarten oder öffentliche Schule innerhalb der Schulpflicht besuchen. Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Vechigen, die an einer auswärtigen Schule die obligatorische Schulzeit absolvieren, können weiterhin von den Vorteilen der Schulzahnpflege Gebrauch machen, insofern die Untersuchung durch den Schulzahnarzt Dr. med. dent. C. Hugel-Pisoni durchgeführt wird.
Gemeindeverwaltung
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