Haben Sie noch etwas Geduld, das ABC der Schule wird laufend erweitert.
Entschuldigte Absenzen
Unvorhergesehene
Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall des Kindes, Wohnungswechsel,
Krankheit oder Todesfall in der Familie, privaten Arzt- und Zahnarztbesuchen
usw. werden entschuldigt. Das Fehlen des Kindes muss via Klapp bei den
Absenzen mitgeteilt werden.
Schnupperlehren
Siehe Schnupperlehre
Fünf freie Halbtage
Die
Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr
nicht zur Schule zu schicken. Die freien Halbtage müssen über Klapp, mindestens
einen ganzen Tag vorgängig, erfasst werden. Danach lässt das System den Eintrag
nicht mehr zu. Die Abwesenheit muss nicht begründet werden. Diese
"Selbstdispensation" erfolgt unter alleiniger voller Verantwortung
der Eltern. Die ausfallenden Lektionen werden im Zeugnis nicht als Absenzen
eingetragen.
Beim Bezug von freien Halbtagen oder im Zusammenhang mit Dispensationen besteht
kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule. Die
entstehenden Lücken im Unterrichtspensum sind durch die Schülerinnen und
Schüler selbständig aufzuarbeiten.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Schule.
Formular Anmeldung für die Schule
Bei Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat.
Ursula Baumgartner
031 838 00 13
ursula.baumgartner@vechigen.ch
Das Berufsvorbereitende Schuljahr Praxis und Allgemeinbildung BPA ist ein schulisches Brückenangebot für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Anschlusslösung nach dem 9. Schuljahr. Im Vordergrund steht der Einstieg in die berufliche Grundbildung. Die Anmeldung erfolgt in der Regel über die Klassenlehrperson während den Kalenderwochen 13 - 18. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion unter der Rubrik „Berufsbildung“ im Bereich „Brückenangebote“. Dort finden Sie auch Informationen zu den anderen Typen der berufsvorbereitenden Schuljahre: «BVS plus» (Intensive Begleitung und Unterstützung) und «Praxis und Integration BPI» (Deutsch lernen).
Bereits im 7. Schuljahr
werden einzelne Themen wie z.B. Ich-Findung oder die Arbeitswelt im ERG und WAH
behandelt. Der Schwerpunkt des Berufswahlunterrichts liegt mit der
Berufsfindung und dem Bewerbungsprozess allerdings im 8. Schuljahr. Zentrale
Punkte sind dabei die Berufswahlwoche im November, Schnupperlehren, das
Erstellen der persönlichen Bewerbungsunterlagen und der Ablauf und das Üben von
Vorstellungsgesprächen. Im 9. Schuljahr suchen die Schülerinnen und Schüler
konkrete Lehrstellen oder melden sich für eine weiterführende Schule an. Ziel
ist, dass alle eine Anschlusslösung finden.
Unterstützt werden wir von der Berufsberatung des Kanton Berns.
Nähere Infos unter: BIZ – Startseite
Der Kanton Bern bietet Brückenangebote für Jugendliche und junge Erwachsene an, die trotz Bemühungen keine Anschlusslösung für die Zeit nach dem 9. Schuljahr gefunden haben. Es stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, die sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion unter der Rubrik „Berufsbildung“ im Bereich „Brückenangebote“ finden.
Dispensationen für voraussehbare Absenzen
Für Abwesenheiten wegen wichtigen Familienereignissen, sportlichen oder kulturellen Anlässen u.ä. kann spätestens vier Wochen vorher ein Gesuch an die Schulleitung eingereicht werden. Das Gesuch ist zu begründen und allenfalls zu belegen. Bei Vorliegen besonderer Gründe ist es möglich, Dispensationen für längere Familienferien ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen zu bewilligen.
Dispensationen
für individuellen Instrumentalunterricht
Gemäss
LP21, AHB 4.1.3., besteht die Möglichkeit, bei der Schulleitung ein Gesuch zu
stellen, um den Instrumentalunterricht an einer anerkannten Musikschule während
einer ordentlichen Unterrichtslektion besuchen zu können. Gesuch
Dispensationen für Talentförderung
Informationen dazu finden Sie unter Talentförderung.
Über Dispensationen geben die Klassenlehrkräfte und die Schulleitung gerne weitere Auskunft.
Dispensationen für regelmässige Absenzen
Dispensationsgesuche für regelmässige Abwesenheiten sind schriftlich einzureichen. Es kann
sich um einzelne Fächer handeln z.B. Sport, um religiöse Feiertage oder den
Besuch von Sprach- und Kulturkursen durch Kinder anderer Nationalität.
Mit der Einführung des Lehrplans 21 ist für die 8. und 9. Klasse das Fach „Individuelle Vertiefung und Erweiterung IVE“ neu im Fächerkanon. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten hier individuell und organisieren, dokumentieren und reflektieren ihre Arbeit im Lernjournal. Um die individuellen Lernwege sorgfältig zu begleiten, finden zudem zwei Lerncoaching-Gespräche pro Jahr statt. Die 7. Klassen arbeiten zwei Lektionen im Lernatelier, legen dabei einen Schwerpunkt im Bereich Lerntechniken und werden ins individualisierte Lernen eingeführt. Der IVE- Unterricht wird an unserer Schule im 8. und 9. Schuljahr zweitlich ausgebaut und besteht aus einem Wahl-Pflichtteil und eigenständigen Projekten.
Das Lernjournal besteht aus drei Teilen und begleitet unter anderem den IVE-Unterricht: Wochenplaner (Agenda, Planung IVE-Unterrricht, Reflexionen), Lerntipps und allgemeine Informationen (Links, Telefonnummern, Notizen, Stundenplan, Hausordnung, Crashkurse Zitieren). Im "Wochenplaner" setzten sich die Schülerinnen und Schüler individuelle Ziel, planen ihre Arbeit und reflektieren diese. Pro Semester findet pro Schülerin und Schüler mindestens ein Coachinggespräch statt.
Das Lernjournal wird zu Beginn des Schuljahres von den Klassenlehrpersonen an alle Schülerinnen und
Schüler abgegeben. Verlorene Journale werden in Rechnung (CHF 20.-) gestellt
und können bei der Schulleitung bezogen werden.
Der Multicheck ermittelt die Eignung für entsprechende Ausbildungen. Dabei handelt es sich um eine computerbasierte Abklärung, die das Schulwissen und die kognitiven Fähigkeiten wie Logik, Kurzzeitgedächtnis, Merkfähigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen und Konzentrationsfähigkeit erfasst.
Je nach Berufswunsch absolvierst man eine der neun verschiedenen Multicheck Eignungsanalysen. Die Eignungsanalysen sind vom Inhalt und vom Niveau her unterschiedlich. So wird sichergestellt, dass die geprüften Inhalte den Anforderungen der Berufswahl entsprechen. Die einzelnen Eignungsanalysen können pro Abklärungsperiode (Mai–April) maximal zwei Mal absolviert werden. Dafür stehen über 30 Testcenter in der ganzen Schweiz zur Verfügung. Alle Informationen finden Sie unter www.multicheck.ch
Jeden Donnerstag bieten die Vechiger Landfrauen ein gesundes Znüni an. Die Schülerinnen und Schüler können dafür einen Znünipass erwerben. Die Anmeldung erfolgt elektronisch via Google-Forms für ein Semester.
Idealerweise werden Schnupperlehren in der schulfreien Zeit besucht. Da dies nicht immer möglich ist, kann auch während der Schulzeit geschnuppert werden, ohne dass diese Absenzen im Beurteilungsbericht vermerkt werden. Das Dispensationsgesuch muss rechtzeitig vor Beginn der Schnupperlehre bei der Klassenlehrperson eingereicht werden.
Nach Ende der Schnupperlehre muss ein Schnupperlehr-Bericht ausgefüllt und im Berufswahldossier abgelegt werden. Mehr Informationen zur Schnupperlehre finden Sie auf der Seite des BIZ.
Im 4. Quartal arbeiten die 9. Klässler an einer selbständigen Arbeit. Dazu stehen ihnen zwei Wochen während der Schulzeit zur Verfügung, den Rest erledigen sie ausserhalb der Schule. Die Betreuung der Arbeiten wird im Kollegium vorgängig verteilt. Es steht eine Broschüre mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Im Zentrum der Arbeit steht ein Produkt, das ausführlich dokumentiert und am Schulabschluss ausgestellt wird. Die Schülerinnen und Schülern präsentieren ihre Arbeit den Klassen.
In der 8. und 9. Klasse führen wir in Mathematik und Deutsch im April oder Mai den Stellwerkcheck durch. Aus dem erhaltenen Leistungsprofil lassen sich geeignete Massnahmen ableiten, um Stärken noch weiter zu entwickeln und eventuelle Schwächen zu beheben. Stellwerk unterstützt die Schülerinnen und Schüler bei der Planung der Zukunft in Bezug auf Schul- oder Berufswahl. Nähere Informationen finden Sie unter: www.stellwerk-check.ch
Schülerinnen und Schülern mit aussergewöhnlichen Begabungen in den Fachbereichen Musik und Sport soll eine gezielte Förderung in ihrem Fachbereich ermöglicht werden. Zu diesem Zweck haben die Schulen zusammen mit der Musikschule Worblental-Kiesental ein Konzept erarbeitet, welches auf Beginn des neuen Schuljahres Gültigkeit haben soll.
Detailliertere Unterlagen finden Sie hier:
Konzept TAFV
Formular Entscheid TAFV
Kontaktstellen sind die jeweiligen Schulleitungen:
- Oberstufenschule Vechigen
Beide 9. Klassen studieren mit einer/m Theaterpädagogin/en ein Theaterstück ein. Dazu braucht es mehrere Probetage, an denen der restliche Unterricht entfällt. Diese beiden Intensivwochen finden im vierten Quartal statt.
Das Anmeldeverfahren für die Bildungsgänge der Sekundarstufe II startet jeweils nach den Herbstferien. Anmeldungen müssen bis spätestens am 01. Dezember online erfasst werden. Dies betrifft die Anmeldungen für folgende Bildungsgänge: Gymnasium (GYM1), Berufsmaturitätsschule (BM1), Fachmittelschule (FMS), Wirtschaftsmittelschule (WMS) und Informatikmittelschule (IMS). Falls mehrere Bildungsgänge in Frage kommen, melden Sie ihr Kind bitte zu allen in Frage kommenden Schulen an, z.B. GYM1 und FMS. Seit 2024 müssen die Eltern die Anmeldung nicht mehr unterschrieben bei der Schule einreichen. Die Anmeldung im Tool ist gültig. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bildungs- und Kulturdirektion.
Hauptschulleitung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Gesamtschule Lindental
Lindentalstrasse 126
3067 Vechigen
Oberstufenschule Vechigen
Bernstrasse 42
3067 Boll
Primarschule Utzigen-Littewil
Schulhaus Utzigen
3068 Utzigen
Primarschule Boll
Stämpbachstrasse 22
3067 Boll