Dispensationen für voraussehbare Absenzen
Für Abwesenheiten wegen wichtigen Familienereignissen, sportlichen oder kulturellen Anlässen u.ä. kann spätestens vier Wochen vorher ein Gesuch an die Schulleitung eingereicht werden. Das Gesuch ist zu begründen und allenfalls zu belegen. Bei Vorliegen besonderer Gründe ist es möglich, Dispensationen für längere Familienferien ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen zu bewilligen.
Dispensationen
für individuellen Instrumentalunterricht
Gemäss
LP21, AHB 4.1.3., besteht die Möglichkeit, bei der Schulleitung ein Gesuch zu
stellen, um den Instrumentalunterricht an einer anerkannten Musikschule während
einer ordentlichen Unterrichtslektion besuchen zu können. Gesuch
Dispensationen für Talentförderung
Informationen dazu finden Sie unter Talentförderung.
Über Dispensationen geben die Klassenlehrkräfte und die Schulleitung gerne weitere Auskunft.
Dispensationen für regelmässige Absenzen
Dispensationsgesuche für regelmässige Abwesenheiten sind schriftlich einzureichen. Es kann
sich um einzelne Fächer handeln z.B. Sport, um religiöse Feiertage oder den
Besuch von Sprach- und Kulturkursen durch Kinder anderer Nationalität.
Dispensationsgesuch für eine Schnupperlehre während der Schulzeit
Gesuch
Dispensationsgesuch für Besuch Infotag weiterführende Schule
Gesuch