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Schulanlage

Primarschule Boll
Stämpbachstrasse 22
3067 Boll

Schulhausordnung

1.    Geltungsbereich

Die vorliegende Hausordnung gilt für die Schulanlagen Stämpbach und Vechigen. Für die einzelnen Anlageteile können zusätzliche Weisungen erteilt werden.

2.    Öffnungszeiten

Die Schulhäuser werden im Winter und im Sommer 15 Minuten vor Schulbeginn geöffnet und 30 Minuten nach Schulschluss geschlossen.
Am Morgen und am Nachmittag bei Schulbeginn sowie im Stämpbach nach der grossen Pause gilt folgende Läutordnung:

1. Läuten: Betreten des Schulhauses; 2. Läuten: Unterrichtsbeginn.

4.    Ruhe und Rücksichtnahme
Die unterschiedlichen Unterrichts- bzw. Freizeiten der einzelnen Klassen sowie das gute Einvernehmen mit den Nachbarn gebieten gegenseitige Rücksicht­nahme. Lärmen oder lautes Herumspringen im Schulareal während der Unterrichtsstunden sind daher zu unterlassen.
Ausserhalb der allgemeinen Unterrichtszeiten, insbesondere am frühen Morgen und über Mittag sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen, ist das Lärmen auf dem ganzen Schulareal untersagt.
Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten, das Schulareal nicht früher als eine Viertelstunde vor Schulbeginn zu betreten.

5.    Pausenordnung
Die grossen Pausen sind im Freien zu verbringen.

6.    Pausenaufenthalt im Freien
Das Schulhausareal darf grundsätzlich nicht verlassen werden. Die Lehrer­schaft kann Ausnahmen gestatten.
Das Befahren des Schulhausplatzes mit Velos, Mofas, Trottinetten, Rollbrettern u.ä. ist während den Unterrichtszeiten nicht gestattet.
Den besonderen Anweisungen der Pausenaufsicht ist Folge zu leisten.

7.    Aufenthalt im Schulgebäude und Pavillon
Vor dem Betreten des Schulhauses oder Pavillons sind Schuhwerk und Kleider von grobem Dreck oder Schnee zu befreien.
Velos, Trottinette, Scooter und andere Geräte sind auf den vor-gesehenen Abstellplätzen ausserhalb des Gebäudes zu parkieren.
In den Schulzimmern ist das Tragen von Hausschuhen obligatorisch. (Ausnahme: Klassen vom Schulhaus Vechigen).
Das Werfen von Bällen und anderen Gegenständen ist zu unterlassen.
Das Herunterrutschen auf dem Treppengeländer ist untersagt (Unfallgefahr).
Ausserhalb der Unterrichtszeiten dürfen sich Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht einer Lehrkraft in einem Schulzimmer aufhalten. Das Schulhaus ist nach Unterrichtsschluss zu verlassen.
Das Rauchen ist in den Schulgebäuden nicht gestattet.
Für den Pavillon gelten zusätzliche Weisungen gemäss Merkblatt der Schulleitung.

8.    Aufenthalt im übrigen Schulareal
8.1 Allgemeines
Zäune, die das Schulareal einfrieden, dürfen nicht beklettert werden.
Schülerinnen und Schülern ist das Rauchen auf dem gesamten Schulareal untersagt.

8.2    Schulanlage Stämpbach
Als Spielplatz dienen der Hartplatz vor der Abwartswohnung (Schach, Nünizieh, Marmelspiel), der Hartplatz zwischen der Strasse und der Eingangshalle, der grosse Hartplatz vor und neben dem Pavillon, das Spielgerät im Westen des Schulhauses sowie der Rasenplatz.
Das Fussballspiel ist nur auf dem Rasenplatz und dem Hartplatz westlich des Pavillons gestattet. Bei Nässe darf der Rasen nicht betreten werden. Die entsprechenden Anweisungen des Hauswartes/der Hauswartin bzw. der Turnlehrerkräfte sind zu befolgen.
Als Spielplatz sind ausdrücklich gesperrt:
-    die Gartenanlage und das Biotop
-    die Dachgartenanlage der Transformatoren-Station
-    die an das Schulareal angrenzenden Privatliegenschaften.
Für die Benützung der Turnhallen und der Turngeräte sowie der Spielwiese gelten separate Bestimmungen.
Die Benützung des Hartplatzes vor dem Pavillon wird in zusätzlichen Weisungen der Schulleitung geregelt.

8.3    Schulanlage Vechigen
Als Spielplatz dient der vor dem Schulhaus gelegene Hartplatz. Er darf während der von der Primarschulkommission publizierten Zeiten von der Öffentlichkeit benützt werden.
Als Spielplatz sind ausdrücklich gesperrt:
-    die Schulhausstrasse
-    die an das Schulareal angrenzenden Privatliegenschaften, soweit die Benüt­zung nicht durch den Grundeigentümer ausdrücklich bewilligt worden ist (z.B. Schlitteln).
Der zur Hauswartswohnung gehörende Privatgarten sowie der Durchgang im Garten des alten Schulhauses dürfen nicht betreten werden.

9.    Sorgfaltspflicht
Gebäude, Mobiliar, Geräte und Einrichtungen der Schulanlagen sowie die von der Schule zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sorgfältig zu benützen, sauber zu halten und vor Beschädigung zu bewahren.

10.  Schadenmeldung und Haftung
Wer eine Beschädigung verursacht oder feststellt, ist verpflichtet, diese unver­züglich der Klassenlehrkraft oder dem Hauswart/der Hauswartin zu melden. Fehlbare haften für die von ihnen ver-schuldeten Beschädigungen. Die Schulleitung - in schwierigen Fällen die Primarschulkommission - entscheidet über eine allfällige Behaftung des Schädigers/der Schädigerin.

11.  Fahrräder, Mofas und andere Fahrzeuge
Fahrräder, Scooters, Trottinette und Mofas sind auf den für sie vorgesehenen Plätzen und Velounterständen abzustellen. Das Befahren des Schulareals mit Mofas ist nur ohne Motorhilfe gestattet.
Die Zufahrt zur Schulanlage hat ausschliesslich über die Stämpbachstrasse zu erfolgen.

12.  Benützung von Mobiltelefonen
Die Mobiltelefone sind während der Unterrichtszeit auf dem Schulareal und in den Schulgebäuden auszuschalten.

13.  Öffentliche Benützung der Aussenanlagen beim Schulhaus Stämpbach
Während der Schulzeit
Montag                           17.00 bis 21.30 Uhr
Dienstag                         17.00 bis 21.30 Uhr
Mittwoch                        13.30 bis 21.30 Uhr
Donnerstag                     17.00 bis 21.30 Uhr
Freitag                            17.00 bis 21.30 Uhr
Samstag                          09.00 bis 12.00 /13.30 bis 21.30 Uhr
Sonntag                          09.00 bis 12.00 Uhr

Während den Schulferien
Montag bis Samstag   09.00 bis 12.00 Uhr sowie 13.30 bis 21.30 Uhr
Sonntag                     10.00 bis 12.00 Uhr

Diese Schulhausordnung wurde am 22. Juni 2006 genehmigt.

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Hauptschulleitung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll

Gesamtschule Lindental
Lindentalstrasse 126
3067 Vechigen

Oberstufenschule Vechigen
Bernstrasse 42
3067 Boll

Primarschule Utzigen-Littewil
Schulhaus Utzigen
3068 Utzigen

Primarschule Boll
Stämpbachstrasse 22
3067 Boll

 
 
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