Verlängerung der Planungszone UeO ZPP Nr. XX «Schlossstrasse/Lindentalbach»
Die Planungszone nach Art. 27 RPG und Art. 62ff BauG für die Bereiche A, B1 und C2 der UeO ZPP Nr. XX «Schlossstrasse/Lindentalbach» ist seit dem 10. Juni 2022 in Kraft und dauert zwei Jahre. Das Richtprojekt «Landschaft und Verkehr» konnte in der Zwischenzeit erarbeitet werden, die Änderungen der UeO sind aber noch nicht vorgeprüft und können noch nicht öffentlich aufgelegt werden. Aus diesem Grund muss die Geltungsdauer der Planungszone gemäss Art. 62 Abs. 4 BauG um ein Jahr, das heisst bis am 9. Juni 2025 verlängert werden.
Planungszweck
Die Planungszone verfolgt für den bezeichneten Perimeter die folgenden Zielsetzungen:
1. Überprüfen von Art und Mass der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der Bestimmungen der ZPP Nr. XX „Schlossstrasse/Lindentalbach“ in den Bereichen A, B1 und C2
2. Definieren der massgebenden Grundsätze der Aussenraumgestaltung
3. Klären der Verkehrserschliessung und der privaten und öffentlichen Parkierungsanlagen
Der genaue Wirkungsbereich der Planungszone kann in den Auflageakten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Verlängerung der Planungszone wird für die Dauer von einem Jahr erlassen. Während der Geltungsdauer darf in dem von der Planungszone betroffenen Gebiet nichts unternommen werden, was den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Im Geltungsbereich der Planungszone sind auch Bauten und Anlagen unzulässig, die nicht der Baubewilligungspflicht unterstehen, sofern sie dem Zweck der Planungszone widersprechen könnten.
Öffentliche Auflage und Einsprachefrist
Die Verlängerung der Planungszone liegt während 30 Tagen, das heisst vom 8. Mai bis 7. Juni 2024 bei der Bauverwaltung, Kernstrasse 1, CH-3067 Boll öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Während der Auflagefrist kann mit Einsprache geltend gemacht werden, die Verlängerung der verfügte Planungszone oder ihre Dauer seien nicht notwendig oder die bekanntgemachte Planungsabsicht sei nicht zweckmässig. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet bei der Bauabteilung Vechigen, Kernstrasse 1, CH-3067 Boll einzureichen.
Einwohnergemeinde Vechigen
Gemeinderat
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll
Tel 031 838 00 00
Fax 031 838 00 01
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